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Gebäude mit nicht rechteckigem Grundriss
Montag, 28 Januar 2008

Die neue DIN 1055-4 gibt für die Ermittlung von Windkräften (Windsog) auf Fassadenflächen nur Gebäude mit rechteckigem Grundriss und konstanter Höhe Lösungen an (12.1.2).

Aktualisiert: Auslegungen des NABau vom April, veröffentlicht im Juni 2008.

Leider haben viele Gebäude

  • keinen rechteckigen Grundriss (z.B. L-förmig, U-förmig, Z-förmig, sternförmig),
  • einen spitz oder stumpfwinkligen Grundriss
  • gerundete Wände,
  • einen Innenhof,
  • Vor- und Rücksprünge und auch
  • Gebäudeteile mit unterschiedlichen Höhen.

Man kann sicherlich im Zweifelsfalle einen ungünstigen cpe-Wert von -1,7 annehmen (Bereich A und h/d ≥ 5).

Wenn man allerdings, z.B. für Wärmedämm-Verbundsysteme, Dübelmengen ermitteln muss, dann spielt es durchaus eine nicht unerhebliche Rolle, wenn man noch Bereiche B oder C an den Fassadenflächen definieren kann, die dann deutlich weniger Dübelmengen erfordern.

Man kann z.B das Gebäude in viele kleinere Rechtecke zerlegen oder auch das umlaufende Rechteck annehmen. Dies kann man auch kombiniert sowie wand- bzw. windrichtungsweise durchführen.

Das sind allerding alles keine sicheren Lösungen, da man nicht weiß, wie sich das strömungsmechanisch tatsächlich verhält.

Hier besteht dringend Bedarf einer offiziellen Hilfestellung für die Festlegung der Bereich A bis E und Bezugshöhen bei anderen Gebäudeformen.


 

Aktualisiert: Auslegungen des NABau vom April, veröffentlicht im Juni 2008.

Die aktualisierten Antworten des NABau zu DIN 1055-4 (Juni 2008) geben Hinweise, wie in diesen Fällen zu verfahren ist.
"[...] Im Zweifel sollte jeweils der ungünstigere Ansatz gewählt werden."
Quelle: Auslegung Lfd. 58, Abschnitt 12, Bild 4 (S. 8)

Anmerkung: Die Verfasser wünschen scheinbar, dass der Anwender vorab alle in Frage kommenden Varianten untersucht - anders lässt sich kaum feststellen, welcher Ansatz der ungünstigere ist.

"Ersatzgrundrisse sind für den Einzelfall ingenieurmäßig festzulegen."
Quelle: Auslegung Lfd. 20, Abschnitt 12.1.2 (S. 15)
» 1 Kommentar
1Prisma ungleich Rechteck
am Mittwoch, 30. Januar 2008 11:00von F.Müller
Es ist (leider) völlig korrekt: Die neue DIN 1055-4:2005-03 bezeichnet im Kapitel "12.1.2 Vertikale Wände von Gebäuden mit rechteckigem Grundriss" (S. 20). Die Berichtigung schweigt. Die alte DIN 1055-4:1986-08 war hier deutlich freizügiger: Unter 6.3.1 (S. 16) werden "Allseitig geschlossene prismatische Baukörper mit Sattel-, Pult- oder Flachdach" behandelt. 
 
Das Prisma bietet mehr Möglichkeiten als ein reines Rechteck: Polygonaler Grundriss und geneigte Seitenflächen sind definitionsgemäß zulässig. Sollte dieser Unterschied derart bedeutungsschwer sein? 
 
Bei Reihenmittelhäusern sind die Vereinfachungen (?) auf S. 15 der MLTB zu beachten. 
http://www.dibt.de/de/Data/MLTB-02-2007.pdf 
 
Für Fassadenplatten aus Stahlbeton oder Trapezblech wurden bereits Auslegungs-Anfragen an den NABau gestellt (und - mehr oder weniger - beantwortet, vgl. S. 3 f.). 
http://www.nabau.din.de/sixcms_upload/media/2377/Auslegungen_zu_DIN_1055-4 _Stand_05-07.pdf 
 
Das IFBS legt für Sandwichelemente den Bereich B für Wände und H für Dächer als bemessungsmaßgebend fest (S. 3). 
http://www.ifbs.de/db/docs/070911_Empfehlungen_DIN_1055.pdf 
 
Die Version aus dem Jahre 1986 besaß über 20 Jahre Gültigkeit. Sicher wurde nicht immer absolut normkonform bemessen, sondern öfter mal die Form "verwischt". Ein Bauwerk sollte in der Lage sein, eigenständig - also auch ohne "gesicherte" Nachbarbebauung - stehen zu bleiben. Es mangelt an praxistauglichen Lösungsansätzen; immer für den Bereich A zu bemessen, halte ich ebenfalls für unsinnig. 
 
Ergänzung: Der nachstehende Artikel könnte ebenfalls interessant sein. 
http://www.baulinks.de/webplugin/2007/1frame.htm?1966.php4
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 18 Juni 2008 )
 
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