Mitte August 2007 hat das Deutsche Institut für Bautechnik die Angaben der Landesregierung (Zuordnungstabelle Schnee) in die Excel-Mappe übernommen. Unsere nachstehende Auflistung hat damit nur noch informativen Charakter.
Bis Juli 2007Das DIBt schreibt in Schneelastzonen_nach_Verwaltungsgrenzen.xls: "Verbindlich sind jedoch die amtlichen Bekanntmachungen der Länder." Die Landesrgierung in Stuttgart hat bereits im November 2006 eine eigene "Zuordnung der Gemeinden und Gemeindeteile des Landes Baden-Württemberg zu den Schneelastzonen nach DIN 1055-05:2005-07" veröffentlicht. Die darin angegebenen Werte gelten demnach verbindlich. In den nachstehend aufgeführten Bezirken konnten wir Abweichungen bezüglich der Zuordnungen feststellen. Die Angaben von Baden-Württemberg sind ungleich den Angaben des Deutschen Instituts für Bautechnik: BW ≠ DIBt. Regierungsbezirk Stuttgart: Regierungsbezirk Karlsruhe: Regierungsbezirk Freiburg: - Landkreis Breisgau-Hohenschwarzwald
- Landkreis Emmendingen
- Ortenaukreis
- Landkreis Rottweil
- Schwarzwald-Baar-Kreis
Regierungsbezirk Tübingen: - Alb-Donau-Kreis
- Landkreis Ravensburg
- Zollernalbkreis
Bitte verwenden Sie die Werte der Landesregierung! Inzwischen hat Berlin die Angaben aus Stuttgart übernommen. Für Sachsen-Anhalt (Kreisreform) und Thüringen will das DIBt die Werte demnächst anpassen. Angaben ohne Gewähr
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