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Andreas Taglang

 
Balkone / Verkehrsflächen - 18/04/2009 13:22 Liebe Kollegen,

zuweilen fasst man sich ans Hirn und grübelt so über manche DIN.

Ich wundere mich derzeit über die DIN 1055-3, warum bei Balkonen eine Nutzlast von 4,0 KN/m2 (Kateg. Z) angesetzt werden muss
und bei Verkehrs- und Parkflächen für Fahrzeuge bis 2,5 t, eine Nutzlast von 2,5 KN/m2 (Kat. F2) angesetzt werden darf.

Die "Kohlensack-Theorie" der Nachkriegsjahre ist ja wohl nicht mehr ganz up to date. Oder hat man die steigenden Ölpreise voraus gesehen!


Grüße von einem staunenden Fachmann
Andreas Taglang

Kollegen
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F.Müller

 
Re:Balkone / Verkehrsflächen - 20/04/2009 13:18 Hallo Kollege,

die Grübelei ist berechtigt; Ölfässer auf dem Balkon zu lagern, dürfte allerdings mindestens Greenpeace auf den Plan rufen .

Warum das so ist, lässt sich schwer sagen. Die Tatsache wird z. B. von Bucak/Seiler aufgegriffen. Ein Beispiel stellt die "alte" Norm von 1971 und die "neue" DIN von 2006 gegenüber; siehe pdf-Datei im Anhang.

Nach alter Norm waren die Lasten für Balkone und Zufahrten näherungsweise gleich. In der neuen DIN 1055-3 wurden die Nutzlasten auf Flächen mit Fahrzeugverkehr teils verringert - dafür wurden die Einzellasten verschärft.

Siehe auch Auslegungen des NABau zu DIN 1055-3, Stand 2008-09-15: Die 2,5-to-Grenze wird diskutiert (S. 4). Zitat von S. 4:
Es wird empfohlen, Parkhäuser für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht = 30 kN auszulegen, da mittlerweile ca. 8 bis 10% der Neuzulassungen von Pkw's ein zulässiges Gesamtgewicht von > 25 kN haben. Die Lasterhöhung für die gleichmäßig verteilten Lasten (also nicht für die Achslasten) beträgt 30 kN/25 kN = 1,2.

Entlastende Grüße
F.Müller
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