Andreas Taglang
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Balkone / Verkehrsflächen - 18/04/2009 13:22
Liebe Kollegen,
zuweilen fasst man sich ans Hirn und grübelt so über manche DIN.
Ich wundere mich derzeit über die DIN 1055-3, warum bei Balkonen eine Nutzlast von 4,0 KN/m2 (Kateg. Z) angesetzt werden muss und bei Verkehrs- und Parkflächen für Fahrzeuge bis 2,5 t, eine Nutzlast von 2,5 KN/m2 (Kat. F2) angesetzt werden darf.
Die "Kohlensack-Theorie" der Nachkriegsjahre ist ja wohl nicht mehr ganz up to date. Oder hat man die steigenden Ölpreise voraus gesehen!
Grüße von einem staunenden Fachmann Andreas Taglang
Kollegen
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