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Einfach außergewöhnlich: Auslegungen zu DIN 1055-5
Dienstag, 20 Januar 2009
Die Auslegungen des NABau können das Leben erleichtern: "Als außergewöhnliche Last nach DIN 1055-100 ist Schnee nur mit Eigengewicht zu kombinieren." - So ist es in den Antworten auf Seite 4, lfd. Nr. 30 zu lesen (Stand: März 2008, veröffentlicht: August 2008). Im Norddeutschen Tiefland vereinfacht diese Regelung die Bemessung - doch nicht alle Antworten sind derart deutlich und hilfreich...
 

 
Unter der Nummer 40 (S. 5) verbirgt sich eine unbeantwortete Frage. "Wie weit muss die außergewöhnliche Einwirkung aus der Schneelast im norddeutschen Tiefland weiterverfolgt werden." - "Vgl. Anfrage Nr. 31." Dort wiederum (S. 1) erhält der Anfragende lediglich eine nur teilweise korrekte Stellungnahme:
"Der Faktor 2,3 gilt einheitlich für alle Orte nördlich des 52. Breitengrades."
Östlich von Hannover trifft diese Aussage zu - westlich davon nicht (52,5°). Der Fragesteller wollte vermutlich eher auf das lokale Bauwerk hinaus. "Die außergewöhnliche Kombination ist im Zweifelsfall bis in die Gründung zu untersuchen." - oder ähnliches. Im Leichtbau ist eine derartige Überlegung durchaus realistisch.

Weiterhin wird klargestellt, dass zwischen Dachaufbauten und Höhensprüngen zu unterscheiden ist: "Wo genau liegt der Unterschied zwischen dem Beiwert müw für Verwehungen nach 4.2.7 und mü2 für Verwehungen nach 4.2.8 [...]" (lfd. Nr. 4 auf S. 8 der Auslegung).
 
Die unter 4.2.8 (S. 13 in DIN 1055-5) genannte Formel für μ2 liefert mit Gleichung (6)  identische Ergebnisse für die Verwehung, falls aus Abrutschen (rechnerisch) kein Schnee zu berücksichtigen wäre: μs = 0 und damit μw = μ2. Lediglich der obere Grenzwert ist dann von Bedeutung:
μ ≤ 2,0 nach 4.2.7 oder μ ≤ 4,0 nach 4.2.8?
Der Normenausschuss legt eindeutig fest, dass (kleine) Aufbauten in (großen) Dachflächen sich weniger stark auswirken als "in der Höhe abgestufte Baukörper".
 

 
Aufgrund technischer Probleme erfolgt die Ergänzung zum unten stehenden Kommentar von Kaule hier im Beitrag.
 
Vielleicht doch nicht ganz eindeutig. Besten Dank für den Hinweis! Der Beitrag oben bezieht sich auf Frage Nr. 4 der Auslegung. Eine Aufzugsüberfahrt (1) in einer großen Dachfläche verhält sich wohl anders, als wenn ein Gebäude über seine volle Breite (2) abgestuft wäre. Dieser ungünstigere Fall (2) ist einleuchtend.  Die Frage mit der lfd. Nr. 16 widerspricht der Nr. 4 - UND mathematisch gesehen auch der Norm, denn aus
 
0,8 <= μw + μs <= 4,0
nach 4.2.7 wird mit μs = 0
0,8 <= μw <= 4,0
 
und nicht wie in der Auslegung zu Nr. 16 <= 2,0.

Ich warte gespannt auf die nächste Auslegung...
» 2 Kommentare
1Eindeutig ?
am Mittwoch, 11. Februar 2009 18:46von kaule
\\\"Der Normenausschuss legt eindeutig fest, dass (kleine) Aufbauten in (großen) Dachflächen sich weniger stark auswirken als \\\"in der Höhe abgestufte Baukörper\\\". \\\" 
... und beantwortet die Frage: \\\"Wenn ¼S = 0 (weil kein Schneerutsch möglich), darf dann ¼W alleine – in Anlehnung an Abs. 4.2.8 – wie ¼2 mit 2,0 begrenzt werden, statt 0,8d ¼W + ¼S d 4,0 ?\\\" mit \\\"0,8 d ¼S + ¼W d 4,0 , aber bei ¼S = 0 Ò 0,8 d ¼W d 2,0\\\"
2Din 1055-5 Auslegungen
am Donnerstag, 12. Mai 2011 20:42von bentzing
Bitte mal die Auslegungen vom Jan 2011 lesen, dort steht nun was anderes 
lfd Nr. 58 Seite 2 und folgende
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